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Ablauf

Einen ersten Termin können Sie gerne sofort auf der Startseite buchen. Andernfalls schreiben Sie mir einfach eine E-Mail, nutzen das Kontaktformular, oder rufen mich unter der Mobilnummer an. Hinterlassen Sie gerne eine Nachricht. Ich rufe Sie in jedem Fall zurück. Im Erstgespräch klären wir dann gemeinsam die Problematik, Ihre persönlichen Veränderungswünsche und das weitere Vorgehen.


Nach einer anfänglichen Kennlernphase (probatorische Sitzungen), in der die Diagnose und Zielfindung genauer geklärt werden und Sie sich entscheiden können, ob Sie sich wohl fühlen, wird im Anschluss in der Regel zunächst eine Kurzzeittherapie beantragt (12-24 Sitzungen). Diese kann je nach Bedarf in eine Langzeittherapie (insg. 60 Sitzungen) umgewandelt werden und in vereinzelten Fällen auf bis zu 80 Sitzungen verlängert werden.

Kosten

Die Kosten für das Erstgespräch sowie probatorische Sitzungen werden in der Regel von Beihilfe und privaten Krankenversicherungen vollständig übernommen. Bitte informieren Sie sich dennoch vor Beginn  bei Ihrer Versicherung über Ihren individuellen Vertrag und die Erstattungsmöglichkeiten. Bei geforderten Anträgen für die Einleitung der Therapie seitens Ihrer Krankenkasse oder Beihilfestelle unterstütze ich Sie gerne. Sobald die Kostenübernahme geklärt ist, kann die reguläre Therapie starten.

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Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) und den Empfehlungen der Bundespsychotherapeutenkammer. Die Kosten für eine psychotherapeutische Sitzung à 50 min betragen in der Regel zwischen 100 € und 167 €. Vereinzelt können zusätzlich Kosten für Leistungen wie Anamnese, diagnostische Verfahren oder Berichte entstehen. Eine Übersicht der gängigsten Abrechungsziffern finden Sie hier.

Probatorische Sitzungen

GOP 870; 801a

5 Sitzungen

Kurzzeittherapie

GOP 812a

24 Sitzungen

Langzeittherapie

GOP 870; 801a

ab Sitzung 25

Private Kankenversicherung
Die Versicherungen übernehmen die Kosten vollständig oder anteilig. Informieren Sie sich über Ihren jeweiligen Tarif.
Sie erhalten die Rechnung und können sich diese von Ihrer Versicherung erstatten lassen.

Beihilfe
Die Beihilfe übernimmt etwa 80% der Kosten. Die Differenz trägt ggf. Ihre Zusatzversicherung.
Sie erhalten die Rechnung und können sich diese von Beihilfestelle und Versicherung erstatten lassen.

Selbstzahler
Eine Behandlung ist auch ohne Einbindung einer Versicherung möglich. In diesem Fall kann die Therapie direkt nach Abschluss einer privaten Honorarvereinbarung beginnen. Die Kosten betragen 120,00 € pro Sitzung à 50 min, unabhängig vom Leistungsumfang. Sie erhalten die Rechnung.

Gesetzliche Krankenversicherung

Eine Abrechnung mit den GKV ist lediglich über das Kostenerstattungsverfahren möglich, da ich aktuell über keine Abrechnungsgenehmigung verfüge. Für das Vorgehen sprechen Sie mich an. Ich unterstütze Sie gerne.

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